31. März 2020
Stadtwerke Bielefeld

Corona-Anfragen per E-Mail

Unternehmensnews

Kunden der Stadtwerke Bielefeld Gruppe zeigen großes Interesse an der neuen gesetzlichen Regelung, unter bestimmten Voraussetzungen zwischen dem 1. April und dem 30. Juni 2020 ihre Zahlungen vorerst verweigern oder einstellen zu können und erst nach Ablauf der Frist zu leisten.

Damit die Stadtwerke alle Anfragen zu dem Thema beantworten kön-nen, wird darum gebeten, Kontakt vorzugsweise per E-Mail an info@stadtwerke-bielefeld.de aufzunehmen. Die Hotline soll den Kun-den vorbehalten sein, die nicht über einen Internet-Anschluss verfü-gen. Jede einzelne Anfrage wird beantwortet, wegen des hohen Auf-kommens kann das aber in Einzelfällen etwas dauern.

Die gesetzliche Regelung gilt für Kleinstunternehmer und private Ver-braucher, sofern sie durch die Folgen der Maßnahmen zur Eindäm-mung der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Notlage geraten sind. In Frage kommen Verträge in den Bereichen Energie- oder Wasserver-sorgung und Telekommunikation, die vor dem 8. März 2020 mit den Stadtwerken Bielefeld geschlossen wurden.

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung Dritter. Für den Inhalt zeichnet sich die WEGE mbH nicht verantwortlich.

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