6. Juni 2025
Pflegestudium der HSBI verbindet hochschulisches Lernen mit praktischem Lernen

Duales Pflegestudium an der Hochschule Bielefeld mit Vergütung

Studiengangsleiterin Prof. Dr. Änne-Dörte Latteck und Dekan Prof. Dr. Markus Zimmermann sind froh, dass Studieninteressierten und Studierenden aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen eine verlässliche, tarifgebundene Vergütung für die intensive praktische Ausbildung angeboten werden kann.

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Im dualen ausbildungsintegrierten Bachelorstudiengang Pflege an der Hochschule Bielefeld (HSBI) erwerben die Studierenden neben dem Bachelorabschluss auch den Berufsabschluss als Pflegefachperson. Sie erhalten während der gesamten Studiendauer von acht Semestern eine Vergütung – dank einer gesetzlichen Neuregelung.

Das Pflegestudium an der HSBI verbindet hochschulisches Lernen mit praktischem Lernen in vielfältigen Handlungsfeldern der Pflege. Zusätzlich sind die „Skills Labs“ der HSBI, also Pflege-Labore, als dritter Lernort in den Studiengang integriert. Studierende haben hier die Möglichkeit, komplexe pflegerische Handlungen in einem geschützten Rahmen zu planen, durchzuführen und kritisch zu reflektieren. Die Studierenden erwerben in acht Semestern den Bachelorabschluss und die Berufszulassung als Pflegefachfrau, Pflegefachmann bzw. Pflegefachperson. Während der gesamten Studiendauer erhalten sie eine monatliche Vergütung von rund 1.300 Euro im 1. Jahr, 1.400 Euro im 2. Jahr und 1.500 im 3. und 4. Jahr. Diese Vergütung wurde 2023 im „Pflegestudiumstärkungsgesetz“ auf Bundesebene beschlossen und gilt auch für die bereits eingeschriebenen Studierenden. Die Studiengangsleiterin, Prof. Dr. Änne Dörte Latteck ist erleichtert, dass die Studierenden nun Planungssicherheit haben: „Es war dringend notwendig, den Studieninteressierten und Studierenden eine verlässliche, tarifgebundene Vergütung für die intensive praktische Ausbildung anbieten zu können. Um dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen, ist eine auskömmliche Ausbildungsvergütung ein Schritt in die richtige Richtung.“ Der Dekan des Fachbereichs Gesundheit, Prof. Dr. Markus Zimmermann, ergänzt: „Wir haben uns alle im Fachbereich auf politischer Ebene sehr stark für dieses Thema eingesetzt und haben uns am Gesetzgebungsverfahren aktiv beteiligt.“

Mit dem neuen Studienjahr 2025 werden ab dem Wintersemester zusätzlich heilkundliche Kompetenzen in der Pflege von Menschen mit Demenz, Diabetes und in der Wundversorgung im Studium angebahnt. Damit werden pflegerische Aufgaben erweitert und perspektivisch bestehende Versorgungsengpässe reduziert.

Zugangsvoraussetzung für das Pflegestudium ist das Abitur, die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung, sowie ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem Träger der praktischen Ausbildung. Zudem wird ein Praktikum oder erste Erfahrungen in der Pflege empfohlen.

Zu den Trägern der praktischen Ausbildung zählen unter anderem das Evangelische Klinikum Bielefeld, das Klinikum Bielefeld, das LWL-Klinikum Gütersloh, das Klinikum Gütersloh, die Katholische Hospitalvereinigung, das Herz- und Diabeteszentrum Bad Oeynhausen, das Klinikum Lippe, die Mühlenkreiskliniken sowie weitere Träger aus der ambulanten und stationären Langzeitpflege wie Caritas oder AWO.

Die HSBI bietet Online-Infoveranstaltungen zum Pflegestudiengang an am 10. Juni, 24. Juni, 2. Juli, 9. Juli, 16. Juli und 24. Juli jeweils von 18 bis 19 Uhr. Es ist keine Anmeldung erforderlich. Der Zugangslink ist zu finden unter www.hsbi.de/studiengaenge/pflege

Bei diesem Text handelt es sich um eine Pressemitteilung Dritter. Für den Inhalt zeichnet sich die WEGE mbH nicht verantwortlich.

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